Mit der Veröffentlichung der delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 vom 11. März 2019 hat die zuständige Kommission die frühere Verordnung (EU) 874/2012 ersetzt. Damit ist die Kennzeichnungspflicht von Leuchten seit dem 25.12.2019 erloschen und wird durch eine Kennzeichnungspflicht für Leuchtmittel ersetzt, welche ab dem 01.09.2021 gilt. Wird ein Leuchtmittel als Teil eines umgebenden Produktes vermarktet, entfällt zudem die Kennzeichnungspflicht für das eingesetzte Leuchtmittel. Es ist in Betriebshandbüchern oder Montageanleitungen lediglich anzugeben, welche Energieeffizienzklasse das eingesetzte Leuchtmittel besitzt.
Mit dem Erscheinen dieser neuen Verordnung ändert sich zudem die Einteilung der entsprechenden Energieeffizienzklassen. Ein Beispiel: Eine Leuchte welcher in der Vergangenheit als Leuchte nach (EU) 874/2012 in die Energieeffizienzklasse A++ fiel, erreicht mit dem weiterhin unverändert eingesetzten Leuchtmittel nach aktueller Verordnung (EU) 2019/2015 nur noch die Energieeffizienzklasse E. Die Leuchte ist nicht weniger effizient, sie unterliegt heute nur einer anderen Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der entsprechenden Energieeffizienzklasse ihres Leuchtmittels. Die Auswirkungen auf die Effizienz des Endproduktes Leuchte, welche durch konstruktive Details wie Gehäuse, Reflektoren, Linsen und Abdeckungen maßgeblich beeinflusst werden, berücksichtigt die aktuelle Verordnung nicht.